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Nationales Zentrum zur Organisation von Rettungsaktionen auf dem Meer: 9155

Boot- und Yachtbesitzer können unter der Internetadresse www.peljar.cvs.hr den ersten kroatischen Online-Reiseführer durchsuchen - hier können Sie digitale Karten der Adria mit eingezeichneten Seewegen, diversen Markierungen und Leuchttürmen finden, eine von 3000 Fotografien von Orten an der Adria einsehen, das nautischen Handbuch durchsehen und noch vieles finden, was für Boots- und Yachtbesitzer interessant und wichtig ist.

Enreise und Aufenthalt Ausländischer Yachten und Boote 

Ausländische Yachten und Boote können in die Binnengewässer und das Küstenmeer der Republik Kroatien einreisen und sich hier wegen Unterhaltung, touristischer Kreuzfahrten oder Teilnahme an Sportwettbewerben und Nautikmessen aufhalten.

Ein Wasserfahrzeug ist ein Boot oder Yacht ausländischer Staatszugehörigkeit.

Der Kapitän des Wasserfahrzeugs ist die Person die das Wasserfahrzeug führt und für dessen Sicherheit und gesetzliche Nutzung verantwortlich ist.

Die Vignette ist ein Kennzeichen (eine Marke) mit dem die Anmeldung der Einreise, die Erfüllung aller Voraussetzungen zum Aufenthalt des Wasserfahrzeugs in der Republik Kroatien und entrichtete Gebühr für Schiffahrtssicherheit, Leucht signale ind Info-Karte für die Seefahrt bestätigt wird.

Mit einem Wasserfahrzeug darf man in Kroatien keine Personen kostenpflichtig befördern, d.h.eine gewerbliche Tätlgkeit ausüben.

Für Wasserfahrzeuge die der gewerblichen Tätlgkeit-Kabotage dienen (Beförderung von Gütern und Personen zwischen kroatischen Häfen) und diese ohne voriger Genehmigung seitens des Ministeriums zuständig für Seefahrt abwickeln, sind Geldstrafen vorgesehn und Schutz massnahmen in Form der Pfändung des Wasserfahrzeugs.

Der Kapitän des Wasserfahrzeugs hat bei der Betretung der kroatischen Binnengewässer oder dem kroatischen Küstenmeer über den kürzesten Weg in den nächst gelegenen Hafen für internationalen Verkehr zu segelen um dort die Zollkontrole durchzuführen und die Vignette beim zuständigen Hafenmeisteramt oder einer Niederlassung einholen.

Häfen für internationalen Verkehr in der Republik Kroatien sind: Umag, Porec, Rovinj, Pula, Rasa- Brsica, Rijeka, Mali Losinj, Senj, Zadar, Sibenik, Split, Korcula, Vela Luka, Ubli (Lastovo), Ploce, Metkovic und Dubrovnik.

Vom 01.04. bis 31.10. sind in der Saison folgende Häfen für den internationalen Verkehr geöffnet: ACI Marina Umag, Novigrad (Istrien), Sali, Bozava, Primosten-Kremik, Stari Grad (Insel Hvar), Hvar (Hafen), Vis (Hafen), Komiza und Cavtat.

Der Kapitän der das Wasserfahrzeug über den Landweg einführt oder sich dieses zur Aufbewahrung in einem Hafen, oder anderer genehmigter Stelle in der Republik Kroatien befindet muss, bevor er mit solchem Wasserfahrzeug ausläuft eine Vignette beim zuständigen Hafenmeisteramt oder einer Niederlassung einholen.

Das Hafenmeisteramt oder dessen Niederlassung werden die Vignette auf Grundlage der Unterlagen die der Kapitän des Wasserfahrzeugs zusammen mit dem Antrag einreichen muss.

Diese Unterlagen sind:
  • Crewliste - Diese Liste umfasst die Besatzungsmitglieder und Gäste an Bord des Wasserfahrzeugs, die vom Hafenmeisteramt oder selner Niederlassung durch Stempel und Unterschrift beglaubigt wird. Falls der Kapitän während des Aufenthaltes in kroatischen Gewässern nicht beabsichtigt die Crew zu wechseln, dann muss er während der Gültigkeit der Vignette keine andere Anmeldung beim Hafenmeisteramt oder einer seiner Niederlassungen tätigen. Der Kapitän des Wasserfahrzeugs kann in Kroatien seine Crew vom Wasserfahrzeug mit dem er aus dem Ausland eingereist ist ablösen, doch muss er bei dieser Gelegenheit die Crewänderung dem Hafenmeisteramt oder seiner Niederlassung anmelden und muss mit dieser neuen Crew die Gewässer Kroatiens auch verlassen.
  • Personenliste - Der Kapitän des Wasserfahrzeugs, für welches beabsichtigt ist die Besatzung während der Schifffahrt in der Republik Kroatien zu wechseln, muss bei der Einholung der Vignette im Hafenmeisteramt oder dessen Niederlassung die Personenliste beglaubigen lassen. Die Gesamtzahl der Personen auf dieser Liste darf doppelte Kapazität des Wasserfahrzeugs nicht überschreiten. Falls zum Zeitpunkt der Einholung der Vignette, aus begründeten Gründen, es unmöglich ist alle Personen anzugeben, die sich an Bord des Wasserfahrzeug während der Gültigkeitsdauer der Vignette aufhalten werden, könne nach voriger Genehmigung des Hafenmeisteramtes alle restlichen Personen bei der Einschiffung der neuen Besatzungsmitglieder eingetragen werden. Ausserordentlich und unter voriger Zustimmung des Hafenmeisteramtes, kann die Personenliste bis zu maximal 30% der Kapazität des Wasserfahrzeugs erhölt werden, unter der Voraussetzung, dass ich der Wasserfahrzeugselgentümer an Bord befindet. Der Kapitän der das Wasserfahrzeug das die Personenliste entsprechend seiner Kapazität vollständig ausgefüllt hat (bis zur genehmigten Personenzahl), muss sich nicht weiter beim Hafenmeisteramt im Falle von Austausch der Personen aus der Personenliste. Die Zahl des Austauschs der Personen aus der Personenliste ist nicht beschränkt. Falls man sich in einer Situation befindet in der man statt einer Person aus der Personenliste eine andere Person an Bord aufnehmen möchte, muss man vor dem Auslaufen das Hafenmeisteramt oder seine Niederlassung wegen entsprechender Veränderung der Personenliste benachrichtigen. Personen die sich an Bord während eines Hafenaufenthaltes befinden, müssen nicht angemeldet werden.
  • Beweis über die Wassertauglichkeit des Wasserfahrzeugs in Einklang mit nationalen Vorschriften des Gesetzes des Landes dessen Fahne getragen wird. Falls das Wasserfahrzeug nicht über diesen Nachweis verfügt, wird das Hafenmeisteramt oder seine Niederlassung eine Überprüfung des Wasserfahrzeugs in Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung über Boote und Yachten unternehmen.
  • Beweis dass die Person die das Wasserfahrzeug führt dazu befugt ist, ein Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatien. Ausländische Personen die nach nationalen Bestimmungen des Staates dessen Fahne sie tragen keinen Fähigkeitsnachweis zur Wasserfahrzeugsführung benötigen, müssen für Kroatien einen entsprechenden Nachweis oder Zeugnis führen, mit welchem sie beweisen, dass sie befugt und fähig sind das Wasserfahrzeug zu führen. Dieses Zeugnis ist nach gesetzlichen Vorschriften der Republik Kroatien spätestens bis zum 01. Januar 2006 einzuholen.
  • Versicherungsnachweis - Haftpflichtversicherung für nichtmaterielle Schäden für Wasserfahrzeuge mit Bordmotor von 15 kW und mehr.
  • Eigentumsnachweis für Wasserfahrzeuge, d.h. Vollmacht mit denen bestätigt wird, dass der Eigentümer des Wasserfahrzeugs seine Zustimmung gab, dass dieses von anderen Personen benutzt werden darf.
Bei der Einholung der Vignette begleichen Sie alle Verbind lichkeiten, die folgende Gebühren beinhalten
  • Schifffahrtssicherheit
  • Nutzung der Objekte der Schifffahrtssicherheit (Leuchttürme)
  • Schifffahrts- und Informationskarte
  • Verwaltungsgebühr
Das Rabattsystem für Stammgäste ist gleich geblieben.

Die Vignette ist an einen sichtbaren Teil des Rumpfos oder Überbau des Wasserfahrzeugs anzubringen und der Vignettenabschnitt auf die Personenliste zu kleben.

Eine Vignette müssen Boote einer Länge von unter 2,5 Meter oder einer gesamten Leistung der Antriebsmotoren von unter 5 kW nicht führen.

Eine Vignette müssen auch keine Ruder-Wasserfahrzeuge tragen, egal welche Länge diese haben (zum Beispiel: Kajak, Sandoline,Tretboote u.ä...).

Eine Vignette müssen Wasserfahrzeuge die sich zur Aufbewahrung in einem Hafen oder einer anderen genehmigten Stelle in der Republik Kroatien befinden nicht tragen.

Der Kapitän des Wasserfahrzeuges muss vor der Ausreise aus Kroatien:
  • sich einer Grenzkontrolle unterziehen und
  • die Besatzungsliste im Hafenmeisteramt oder einer Niederlassung beglaubingen lassen.
Das Wasserfahrzeug das an Sportwettbewerben beteiligt ist oder in die Republik Kroatien zum Zweck der Ausstellung an einer Nautikmesse kommt muss keine Vignette tragen, unter der Voraussetzung dass der Veranstalter des Wettbewerbes oder der Nautikmesse das Wasserfahrzeug dem zuständigen Hafenkapitänsamt dieses spätestens 5 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung gemeldet hat. Die Freistellung von der Vignettenpflicht aus Abs. In dieses Artikels bezieht sich auf Wasserfahrzeuge die auf Nautikmessen ohne Absicht des Segelns in der Republik Kroatien ausgestellt werden. Neben der Anmeldung muss der Veranstalter eines Sportwettbewerbs auch eine Liste der Personen die sich an Bord des Wasserfahrzeugs befindet abgeben.

Ordnung in Häfen und dem Öffentlichen Meeresgut

Boote und Schiffe dürfen sich nicht der Küste an diesen Entfernungen nähern:

  • Schiffe und Boote die der Unterhaltung und dem Sport dienen (Rekreation) - auf eine Entfernung von unter 200 Metern:
  • Motorboote und Segelboote - auf eine Entfernung von unter 50 Metern.
Ruderboote dürfen sich auch auf Entfernungen von bis zu 50 Meter von der Küste aufhalten.

Im Meeresbereich entlang eines Strandes müssen sich Boote auf einer Entfernung von über 50 Meteren von der Umzäunung des eingerichteten Strandes, oder 150 Meter von einem natürlichen Strand.

Boote auf Düsenantrieb (Scooter, Jet Ski u.ä.), wie auch Boote auf Luftkissen können nur in Bereichen Vollgas fahren (bestimmt vom Hafenmeisteramt), wo solche Fahrt genehmigt ist, doch nicht näher als 300 Meter zur Küste.

Boote auf Düsenantrieb (Scooter, Jet Ski u.ä.) können bis zum Bereich in denen schnelles Fahren erlaubt ist nur in gekennzeichneten Meeresdurchfahrten mit der minimal möglichen Geschwindigkeit fahren.

Schnellboote dürfen auf einer Entfernung von über 300 Meter von der Küste und zwar in Bereichen in denen schnelles Fahren erlaubt ist.

Der Inhaber oder Nutzer eines VHF Radios an Bord des Schiffes oder Bootes darf keine falschen oder fehlerhaften Signale oder Mittellungen übertragen besonders für Gefahren.

Dringlichkeiten, Sicherheit und Identifikationszwecke. Die Ubung von Wasserski auf dem Meer kann nur in dafür vorgesehenen Bereichen stattfinden, die auf entsprechende Art und Weise dafür gekennzeichnet sind.

Das Hafenmeisteramt bestimmt die Bereiche in denen Wasserski verboten ist, wie auch die Bereiche in denen es genehmigt ist Wasserski auf dem Meer zu üben und die Art der Kennzeichnung solcher Bereiche.

Es ist verboten ohne Genehmigung des Hafenmeisteramtes im Bereich von Häfen zu windsurfen, schnell fahren, baden und schwimmen.

Windsurf ist im Bereich der Hafenzufahrten und auf Schifffahrtswegen, so wie auch in engen Durchfahrten und im Rahmen eingerichteter Strände verboten.

Der Abflug und das Landen mit Fallschirm oder Flugzeug ist im Meeresgutbereich nur von den ordentlich dafür gekennzeichneten Flächen genehmigt.

Baden und Schwimmen ausserhalb das umzäunten Wasserbereichs eines eingerichteten Strandes ist verboten.

Baden und Schwimmen ist auf einer Entfernung von über 100 Meter von einem natürlichen Strand nicht genehmigt.

Baden und Schwimmen in Schifffahrtswegen und engen Durchfahrten ist nicht erlaubt.

Schutz des Meeres und der Umwelt

Es ist verboten in das Meer und die Meeresküste Abfälle, Fäkallen, Öle, mit Öl verseuchte Wasser, Plastik, Metall, Glas und andere Feste oder flüssige Abfälle die die Umwelt verschmutzen abzulegen oder abzulassen. Es ist verboten Teile archäologischer Fundstätten und historischer Schiffswracks zu beschädigen, vernichten, zu entfremden oder mit sich zu nehmen. Für geschützte Meeresbereiche/Nationalparks und Naturparks/ gelten besondere Ordnungs- und Benehmensvorschriften.

Unterwasseraktivitäten

Unter dem Begriff Unterwasseraktivitäten versteht man Tauchen wegen Unterhaltung und Sport.
Diving in Cres and Losinj Staatsangehörige der Republik Kroatien und ausländische Staatsangehörige dürfen nur mit Führung eines gültigen Tauchscheins der vom Kroatischen Taucherverband ausgestellt wird tauchen. Die Tauchkarte ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig und wird nur Tauchern ausgestellt, die über eine vom zuständigen Ministerium anerkannte gültige Tauchlizenz verfügen. Der Tauchbereich muss sichtbar gekennzeichnet sein und zwar mit einer Boje, inmitten des Tauchgebiets, in orange oder roter Farbe, mit einem Durchmesser von mindestens 30 Cm oder durch hoch aufgestellte Taucherfahne auf einem Wasserfahrzeug von dem getaucht wird. Tauchen ist in den Binnengewässern des Küstenmeeres die sich an Häfen anlehnen, an Zufahrten zu Häfen, Hafenankerplätzen und Stellen mit erhöltem Verkehrsaufkommen nicht genehmigt. Die maximal genehmigte Tiefe für Sport und Freizeittaucher mit Luftflasche ist 40 Met. Tauchen in geschützten Gebieten kann nur mit zuvor eingeholter Genehmigung in Einklang mit der Verordnung über Unterwasseraktivitäten durchgeführt werden. In Einklang mit dieser Verordnung kann Tauchen entwerden individuell organisiert werden. Der Veranstalter des Tauchgangs kann ein Tauchzentrum sein, ein Taucherverband oder eine Körperschaft die für Unterwasseraktivitäten in der Republik Kroatien angemeldet ist. Individuelles Tauchen darf nur nach voriger Genehmigung für Individuelles Tauchen stattfinden, welche Genehmigung das Hafenmeisteramt ausstellt. Für eine Genehmigung zum Individuellen Tauchen benötigt man: 
  • Einen gültigen Tauchschein,
  • Die Gebühr nach Verordnung über Unterwasseraktivitäten bezahlen.
Alle einzelen Informationen können Sie im nächsten Hafenmeisteramt bekommen.

Der Minister für Meer, Tourismus, Verkehr und Entwicklung wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und sichere Seefahrt.
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